Wenn du diesen Artikel liest, bist du höchstwahrscheinlich daran interessiert, ein Elektrofahrrad, auch bekannt als Pedelec, zu kaufen und möchtest mehr über die umfangreiche und manchmal verwirrende Welt der steuerlichen Vergünstigungen erfahren, die damit verbunden sind.
Es gibt tatsächlich verschiedene Boni und Anreize im Zusammenhang mit Pedelecs, die speziell entwickelt wurden, um nachhaltige Mobilität zu fördern und die sogenannte ökologische Transformation zu unterstützen, indem traditionelle Fahrzeuge und Transportmittel durch emissionsfreie Optionen ersetzt werden.
In diesem Artikel behandeln wir jedoch kurz eine andere Art von steuerlicher Vergünstigung im Zusammenhang mit Pedelecs, nämlich die Mehrwertsteuererstattung, die durch das Gesetz 104 erlaubt ist.
Gesetz 104 und Vergünstigung für Pedelecs
Im Detail klärt Artikel 15 des TUIR (Einheitstext der Einkommensteuergesetze), dass für den Kauf von Hilfsmitteln zur Begleitung und/oder Fortbewegung von Personen mit eingeschränkter Mobilität eine Erstattung von 19 % auf den gesamten gezahlten Betrag vorgesehen ist.
Die betreffende Vergünstigung kann auch für den Kauf eines Elektrofahrrads mit Pedalunterstützung anerkannt werden, wie in der Veröffentlichung der Steuerbehörde vom Januar 2022 (Seite 24) angegeben.
Zur Klärung aller Zweifel hat die Rundschreiben Nummer 19/E/2020 der Steuerbehörde Stellung genommen, in dem auf Seite 56 hervorgehoben wird, dass „Elektrofahrräder mit Pedalunterstützung, obwohl sie nicht in der Liste der technischen Hilfsmittel für die persönliche Mobilität im Tarifverzeichnis der Prothesen enthalten sind, vollständig mit 19 % erstattet werden können“, ohne dass ein möglicher Freibetrag wie bei anderen Käufen berücksichtigt wird.
Wer kann von der Vergünstigung profitieren?
- Personen mit anerkanntem Handicap im Zusammenhang mit einer eingeschränkten Mobilität.
- Körperlich abhängige Angehörige von Personen mit anerkanntem Handicap im Zusammenhang mit einer eingeschränkten Mobilität.
Wie kann man die Vergünstigung in Anspruch nehmen?
Um die Mehrwertsteuervergünstigung für Pedelecs zu erhalten, sind drei grundlegende Voraussetzungen erforderlich:
- Vorlage einer Bescheinigung über Invalidität oder Handicap, ausgestellt von der zuständigen öffentlichen medizinischen Kommission;
- Erhalt einer Bescheinigung des Facharztes der ASL, die die funktionale Verbindung zwischen dem Pedelec und der Invalidität bestätigt.
- Vorlage einer Kaufquittung oder Rechnung für das Pedelec, ausgestellt auf den Antragsteller, bei der Steuerbehörde.
Wo erhalte ich die Erstattung entsprechend der Mehrwertsteuererstattung?
Die Erstattung wird mit den Beträgen verrechnet, die aufgrund von Steuerermäßigungen und IRPEF-Abzügen geschuldet sind, und kann auf verschiedene Weise gutgeschrieben werden, zum Beispiel direkt auf die Gehaltsabrechnung, auf ein Post- oder Bank-IBAN-Konto des Antragstellers oder auch durch Barauszahlung bei den zuständigen Postämtern.
Pedelec und Mehrwertsteuererstattung: es ist möglich!
Zusammenfassend kann jeder, der die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuererstattung auf Pedelecs erfüllt, praktisch ein Fahrrad zu einem reduzierten Preis kaufen, da trotz voller Zahlung an den Verkäufer eine Erstattung von 19 % des gezahlten Betrags einfach beantragt werden kann.